Sportverein Grün-Weiß Bernau-Waldfrieden 1951 e.V.
Beitragsordnung
Beitragsordnung des SV Grün-Weiß Bernau-Waldfrieden 1951 e.V.
(beschlossen 01.12.2021 / gültig ab 01.01.2022)
1. Aufnahmegebühr | |
Die Aufnahmegebühr beträgt | 5,00 EUR |
für Bezieher von ALG II und Sozialhilfe, Rentner, Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studenten |
3,00 EUR |
2. Mitgliedsbeiträge pro Monat | |
2.1 für fördernde Mitglieder | 3,00 EUR |
2.2 für aktive Mitglieder (außer Abteilung Kraftsport und Billard) | 5,00 EUR |
für Bezieher von ALG II und Sozialhilfe, Rentner, Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studenten |
3,00 EUR |
2.3 für die Abteilung Billard | 15,00 EUR |
für Bezieher von ALG II und Sozialhilfe, Rentner, Jugendliche, Auszubildende, Studenten |
10,00 EUR |
2.4 für die Abteilung Kraftsport | 13,00 EUR |
für Bezieher von ALG II und Sozialhilfe, Rentner, Jugendliche, Auszubildende, Studenten |
8,00 EUR |
3. Zahlungsbedingungen
Der Mitgliedsbeitrag erfolgt grundsätzlich durch Bankeinzug.
Bankgebühren, die aufgrund von Rückbuchungen entstehen, gehen zu Lasten des jeweiligen Mitgliedes.
4. Allgemeine Bestimmungen
Jedes Mitglied des Vereins zahlt nur in einer Abteilung den Mitgliedsbeitrag, hat jedoch das Recht, in mehreren Abteilungen des Vereins aktiv zu sein und zahlt den höchsten zutreffenden Beitrag.
Dem Vorstand sind – außer bei Altersrentnern – regelmäßig vierteljährlich Belege vorzulegen, die eine Beitragsermäßigung rechtfertigen. Ohne Vorlage rechtsgültiger Belege für eine weitere Ermäßigung ist sofort der volle Mitgliedsbeitrag fällig.
Interessierte Sportfreunde können höchstens einen Monat probeweise am Trainingsbetrieb einer Abteilung teilnehmen, ohne die Mitgliedschaft aufzunehmen und Beiträge zu zahlen. Anschließend muss zur weiteren Teilnahme am Trainingsbetrieb die Mitgliedschaft aufgenommen und Beiträge gem. der Beitragsordnung gezahlt werden.
Bernau, 01.12.2021
Margitta May
Vorsitzende