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Sportverein Grün-Weiß Bernau-Waldfrieden 1951 e.V.

Beitragsordnung

des SV Grün-Weiß Bernau-Waldfrieden 1951 e.V.

(beschlossen 10.06.2026 / gültig ab 01.07.2026)

1. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 EUR
2. Mitgliedsbeiträge pro Monat
2.1 für fördernde Mitglieder   3,00 EUR
2.2 für aktive Mitglieder der Abteilungen Nordic Walking und Winterschwimmen   6,00 EUR
für Bezieher von Grundsicherung und Sozialhilfe, Rentner, Jugendliche, Auszubildende, Studenten   4,00 EUR
2.3 für aktive Mitglieder der Gymnastikabteilungen und für Kindersport   8,00 EUR
für Bezieher von Grundsicherung und Sozialhilfe, Rentner, Jugendliche, Auszubildende, Studenten   6,00 EUR
2.4 für aktive Mitglieder der Ballsportabteilungen 10,00 EUR
für Bezieher von Grundsicherung und Sozialhilfe, Rentner, Jugendliche, Auszubildende, Studenten   8,00 EUR
2.5 für die Abteilungen Billard und Kraftsport 20,00 EUR
für Bezieher von Grundsicherung und Sozialhilfe, Rentner, Jugendliche, Auszubildende, Studenten 15,00 EUR

 3. Zahlungsbedingungen

Der Mitgliedsbeitrag erfolgt grundsätzlich durch Bankeinzug.
Bankgebühren, die aufgrund von Rückbuchungen entstehen, gehen zu Lasten des jeweiligen Mitgliedes.

 4. Allgemeine Bestimmungen

Jedes Mitglied des Vereins zahlt nur in einer Abteilung den Mitgliedsbeitrag, hat jedoch das Recht, in mehreren Abteilungen des Vereins aktiv zu sein und zahlt den höchsten zutreffenden Beitrag.

Dem Vorstand sind – außer bei Altersrentnern – regelmäßig vierteljährlich Belege vorzulegen, die eine Beitragsermäßigung rechtfertigen. Ohne Vorlage rechtsgültiger Belege für eine weitere Ermäßigung ist sofort der volle Mitgliedsbeitrag fällig.

Interessierte Sportfreunde können höchstens einen Monat probeweise am Trainingsbetrieb einer Abteilung teilnehmen, ohne die Mitgliedschaft aufzunehmen und Beiträge zu zahlen. Anschließend muss zur weiteren Teilnahme am Trainingsbetrieb die Mitgliedschaft aufgenommen und Beiträge gem. der Beitragsordnung gezahlt werden.

Bernau, 10.06.2026

Margitta May
Vorsitzende