Beitragsordnung des SV Grun-Weiß Bernau Waldfrieden 1951 e.V.
(beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 03.11.10)
1. Aufnahmegebühr
| Die Aufnahmegebuhr beträgt | 5,00 EUR |
| fur Arbeitslose, Rentner, Jugendliche, Lehrlinge, Studenten ohne eigenes Einkommen und Kinder | 3,00 EUR |
2. Mitgliedsbeiträge pro Monat
| 2.1 | Der Mitgliedsbeitrag fur die Mitglieder (außer Abteilung Kraftsport, Gymnastik I und II und Billard) | 3,00 EUR |
| fur Arbeitslose, Rentner, Jugendliche, Studenten und Lehrlinge | 2,00 EUR | |
| fur Kinder bis 14 Jahre | 1,00 EUR | |
| 2.2 | Der Mitgliedsbeitrag fur die Abteilung Kraftsport, | 10,00 EUR |
| fur Arbeitslose, Rentner, Jugendliche, Studenten und Lehrlinge | 7,00 EUR | |
| 2.3 | Der Mitgliedsbeitrag fur die Abteilung Billard | 11,00 EUR |
| 2.4 | Der Mitgliedsbeitrag fur die Abteilungen Gymnastik I und Gymnastik II | 6,00 EUR |
| fur Arbeitslose, Rentner, Jugendliche, Studenten und Lehrlinge | 3,00 EUR | |
| fur Kinder bis 14 Jahre | 1,00 EUR |
3. Zahlungsbedingungen
| Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich | bis 31.03. |
| halbjährlich | bis 31.03. und 30.09. |
| vierteljährlich | bis 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. |
gezahlt werden bzw. auf folgendes Konto überwiesen werden:
| Kontoinhaber: | SV Grun-Weiß Bernau Waldfrieden 1951 e.V. |
| Kreditinstitut: | Deutsche Bank 24 |
| BLZ: | 12070024 |
| Konto-Nummer: | 2315620 |
| Zahlungsgrund: | Beitrag, Name, Abteilung |
Mitglieder der Abteilung Kraftsport haben den Mitgliedsbeitrag grundsätzlich per Banküberweisung zu zahlen.
4. Allgemeine Bestimmungen
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Jedes Mitglied des Vereins zahlt nur in einer Abteilung den Mitgliedsbeitrag, hat jedoch das Recht, in mehreren Abteilungen des Vereins aktiv zu sein. Mitglieder, die am Sportbetrieb der Abteilungen Kraftsport, Volleyball I oder Billard teilnehmen, zahlen dort ihren Mitgliedsbeitrag. Den Abteilungsleitern sind regelmäßig Belege vorzulegen, die eine Beitrags- ermäßigung rechtfertigen. Interessierte Sportfreunde können höchstens einen Monat probeweise am Trainingsbetrieb einer Abteilung teilnehmen, ohne die Mitgliedschaft aufzunehmen und Beiträge zu zahlen. Anschließend muss zur weiteren Teilnahme am Trainingsbetrieb die Mitgliedschaft aufgenommen und Beiträge gem. der Beitragsordnung gezahlt werden. |
Bernau, 03.11.2010
Dr. Dietmar Müller Vorsitzender

